Ausleihe
Vereinsmitglieder:
- aktive Vereinsmitglieder dürfen die Mittel des Vereins in Absprache mit dem
Vorstand kostenfrei nutzen
- Für den Transport und Reinigung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich, welches sich Mittel aus dem Verein ausleiht
- Für Schäden an den Mitteln im Rahmen der Ausleihe, muss jedes Mitglied selbst aufkommen.
- Es wird ein Ausleihbuch geführt, wo die Ausleihe und Rückgabe der Mittel dokumentiert werden.
- Fördermitglieder erhalten 50% Nachlass auf die Gebühr
Nicht-Mitglieder:
- Nicht Mitglieder können Mittel des Vereins ausleihen.
- Für den Transport und die Reinigung ist jede Person selbstständig verantwortlich.
- Die Ausleihe wird vertraglich festgehalten genaue Bestimmungen stehen auf dem beigelegten Dokument
- Für Schäden, muss die Ausleihende Person selbst aufkommen
Mittel |
Musikanlage Groß |
Musikbox Akku |
Lichtanlage mit Stativ |
Paella Set (ohne Gas) |
Anhänger mit 8 Biertisch-Garnituren
|
Duch Oven Set |
Pavillon (max. 3) |
Hockerkocher |
Biertischgarnituren (max. 5) |
Eiswürfelmaschine |
Rollbare Kühlbox Igloo Trail Mate (66L) inkl. 2 Kühl-Akkus |
Barfußinseln 5 Stück |
GN-Set ohne Brennpaste |
Riesen 4 gewinnt |
Popcornmaschine |
Organisationen:
- Organisationen die Veranstaltungen ohne Einnahmen durchführen, werden behandelt wie aktive Vereinsmitglieder.
Sonderregelung
Der Vorstand kann in besonderen Fällen Gebühren teilweise oder komplett erlassen.
Stand: 2024