Ausleihordnung
Vereinsmitglieder:
- aktive Vereinsmitglieder dürfen die Mittel des Vereins in Absprache mit dem
Vorstand kostenfrei nutzen
- Für den Transport und Reinigung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich, welches sich Mittel aus dem Verein ausleiht
- Für Schäden an den Mitteln im Rahmen der Ausleihe, muss jedes Mitglied selbst aufkommen.
- Es wird ein Ausleihbuch geführt, wo die Ausleihe und Rückgabe der Mittel dokumentiert werden.
- Fördermitglieder erhalten 50% Nachlass auf die Gebühr
Nicht-Mitglieder:
- Nicht Mitglieder können Mittel des Vereins ausleihen, siehe Tabelle.
- Für den Transport und die Reinigung ist jede Person selbstständig verantwortlich.
- Die Ausleihe wird vertraglich festgehalten genaue Bestimmungen stehen auf dem beigelegten Dokument
- Für Schäden, muss die Ausleihende Person selbst aufkommen
Mittel | Preis pro Tag (in Euro) | Kaution (in Euro) |
Musikanlage Groß | 50 | 100 |
Musikbox Akku | 25 | 50 |
Lichtanlage mit Stativ | 15 | 30 |
Paella Set (ohne Gas) | 10 | 20 |
Duch Oven Set | 10 | 20 |
Pavillon | 10 | 20 |
Hockerkocher | 10 | 20 |
Tisch mit 2 Bänken | 5 | 10 |
Eiswürfelmaschine | 5 | 10 |
Rollbare Kühlbox Igloo Trail Mate (66L) | 25 | 50 |
Barfußinseln 5 Stück | 10 | 20 |
GN-Set ohne Brennpaste | 15 | 30 |
Riesen 4 gewinnt | 10 | 20 |
Popcornmaschine | 15 | 30 |
Organisationen:
- Organisationen die Veranstaltungen ohne Einnahmen durchführen werden behandelt wie aktive Vereinsmitglieder.
- Organisationen die Veranstaltungen mit Einnahmen durchführen (z.B. Eintritt, Verkauf von Speisen und Getränken) werden behandelt wie Nicht-Mitglieder.
Sonderregelungen
Der Vorstand kann in besonderen Fällen Gebühren teilweise oder komplett erlassen.
Stand: 2024