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Ausleihordnung


Vereinsmitglieder:

- aktive Vereinsmitglieder dürfen die Mittel des Vereins in Absprache mit dem
Vorstand kostenfrei nutzen
- Für den Transport und Reinigung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich, welches sich Mittel aus dem Verein ausleiht
- Für Schäden an den Mitteln im Rahmen der Ausleihe, muss jedes Mitglied selbst aufkommen.
- Es wird ein Ausleihbuch geführt, wo die Ausleihe und Rückgabe der Mittel dokumentiert werden.
- Fördermitglieder erhalten 50% Nachlass auf die Gebühr


Nicht-Mitglieder:

- Nicht Mitglieder können Mittel des Vereins ausleihen, siehe Tabelle.
- Für den Transport und die Reinigung ist jede Person selbstständig verantwortlich.
- Die Ausleihe wird vertraglich festgehalten genaue Bestimmungen stehen auf dem beigelegten Dokument
- Für Schäden, muss die Ausleihende Person selbst aufkommen

Mittel  

Preis pro Tag (in Euro)

Kaution (in Euro)

Musikanlage Groß

50

100

Musikbox Akku

25

50

Lichtanlage mit Stativ

15

30

Paella Set (ohne Gas)

10

20

Duch Oven Set

10

20

Pavillon   

10

20

Hockerkocher   

10

20

Tisch mit 2 Bänken

5

10

Eiswürfelmaschine   

5

10

Rollbare Kühlbox Igloo Trail Mate (66L)

25

50

Barfußinseln 5 Stück

10

20

GN-Set ohne Brennpaste

15

30

Riesen 4 gewinnt   

10

20

Popcornmaschine   

15

30


Organisationen:
- Organisationen die Veranstaltungen ohne Einnahmen durchführen werden behandelt wie aktive Vereinsmitglieder.
- Organisationen die Veranstaltungen mit Einnahmen durchführen (z.B. Eintritt, Verkauf von Speisen und Getränken) werden behandelt wie Nicht-Mitglieder.


Sonderregelungen
Der Vorstand kann in besonderen Fällen Gebühren teilweise oder komplett erlassen.

Stand: 2024

 

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